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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Coaching, Einzeltermine

1.Geltungsbereich: Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare, Coaching, Einzeltermine des Veranstalters Dietmar Fromme. Nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartnern, nachstehend Teilnehmer genannt. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform oder werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nach Bekanntgabe der Änderung nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich widerspricht. 2.Vertragsgegenstand: Der Veranstalter bietet Seminare, Coaching , Einzeltermine an. Eine Auflistung des Leistungsangebote wird vom Veranstalter unter anderem auf der Site: http://dietmarfromme.de, in ergänzenden Informationsmedien und Schriftstücken bekannt gegeben. 3.Zustandekommen des Vertrags: Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache. Die Teilnahmeerklärung erfolgt für das einzelne Seminar, den Termin, ist verbindlich und kann nur in schriftlicher Form innerhalb des 14 tägigen Widerrufrechtes, bis zu 14 Tagen vor dem Termin, widersprochen werden. Bei Absagen durch den Teilnehmer, nach der Widerrufsfrist, berechnet der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Seminarkosten, bei Einzelterminbuchung normale Kosten dafür. Sollte das Seminar, der Termin, durch Krankheit des Veranstalters oder aus sonstigen Gründen, wie nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, wird mit dem Teilnehmer ein verbindlicher Ersatztermin vereinbart. Bei Nichtinanspruchnahme des Ersatztermins steht dem Teilnehmer eine Rückerstattung der Seminargebühr nicht zu. Weitere Ansprüche, z.B. Verdienstausfall, können vom Teilnehmer nicht geltend gemacht werden. Falls aus gesundheitlichen Gründen, auch bei Schwangerschaft, eine Ausbildungsunterbrechung erforderlich ist, kann die Ausbildung in einem nachfolgenden Ausbildungsgang unter Anrechnung der bereits bezahlten Gebühren erneut aufgenommen werden. Die Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt. 4. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr, Kosten für die jeweilige Veranstaltung, den jeweiligen Termin, richtet sich nach der aktuellen Preisangabe des Veranstalters. Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermines steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugzinsen in Höhe von 3% über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Alle Kosten des Veranstalters beinhalten die gesetzlich Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19%. 5. Allgemeine Seminarteilnahmebedingungen: 5.1. Ein Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet. 5.2. Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 5.3. Die Teilnehmer halten sich in den Schulungsräumen auf eigene Gefahr auf. Auf persönliche Dinge, wie Handtasche und Garderobe ist selbst zu achten. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen handeln die Teilnehmer auf eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche gegen den Seminarleiter bzw. Anbieter sind ausgeschlossen. 5.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 5.5. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. 5.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer es einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises. 6. Ton und Bildaufnahmen während der Veranstaltung, Einzelterminen sind nicht gestattet. 7. Die Seminarlehrmaterialien werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren Nutzung überlassen. Jede Weitergabe an Dritte,  Vervielfältigung, Übersetzung oder anderweitige Verwendung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Ansonsten verstößt der Teilnehmer gegen das Urheberrecht und ist schadenesatzpflichtig. 8. Haftung: Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 9. Gerichtsstand: Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters. 10. Verschwiegenheitspflicht: Der Veranstalter und der Teilnehmer verpflichten sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. 11.Sonstige Bestimmungen: Die Hinweise zum Themenbereich Geistheilung sind dem Teilnehmer bekannt, er hat sie verstanden und ist damit einverstanden. Ergänzungen bedürfen Schriftform. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 12. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so sind die übrigen in Ihrer Wirksamkeit davon nicht berührt . Die unwirksame Bestimmung ist durch eine praktisch ähnliche rechtswirksame zu ersetzen.